Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Laptime GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen in Form von Incentives, Tagungen, Seminare, Fahrtrainings sowie Prüf- und Einstellfahrten, Taxifahrten, Sportfahrertrainings, DMSB-Lizenzfahrerlehrgänge und alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Laptime GmbH (nachfolgend kurz „Laptime" genannt) sowie deren Vertragspartner. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden. „Vertragspartner“ in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.laptime.biz .
Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
Laptime GmbH
Herrn Alexander Krebs
Westerlandstraße 9
26847 Detern-Velde
Deutschland
USt.ID.Nr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE267758448
Registergericht: Aurich
Registernummer: HRB 201337
zustande.
Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.
Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
1) Veranstaltungen, Fahrtrainings, Sportfahrertraining, Lehrgänge und Seminare aussuchen
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Kaufen“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmeldeangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung „Bestellung absenden“ und somit Kauf der Dienstleistung(en).
Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von Ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung in Form einer Rechnung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot bzw. Ihre Bestellung an.
Die Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop erfolgt automatisch. Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://laptime.biz/index.php/impressum/agb-s einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich. Ihre Benutzerdaten sowie persönlichen Angaben (z.B. Anschrift, etc.) können über das Benutzermenü (sofern Sie als registrierter Benutzer angemeldet sind) geändert werden.
§ 3 Anmeldung
Anmeldungen zu den Veranstaltungen können nur über den Online-Shop der Laptime erfolgen. Die Anmeldungen sind verbindlich ohne, dass es einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung von Laptime gegenüber dem Teilnehmer bedarf. Sofern eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, wird der Teilnehmer hiervon unverzüglich nach Eingang der Anmeldung in Kenntnis gesetzt.
Alle Kunden, Auftraggeber bzw. Teilnehmer von Veranstaltungen, welche mit Ihrem eigenen Kraftfahrzeug teilnehmen, haben vorab mit der Versicherung sicherzustellen, dass für den Auftraggeber bzw. Teilnehmer auf dem Prüfgelände der ATP in Papenburg ein Haftpflichtversicherungsschutz zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden besteht. Eine entsprechende Bestätigung der Versicherung ist Laptime auf Verlangen vorzulegen.
Der Teilnehmer ist zur Teilnahme an der Veranstaltung bzw. Training mit seinem zugelassenen Kraftfahrzeug nur dann berechtigt, wenn sein Kraftfahrzeug den Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) entspricht, als auch Versicherungsschutz gemäß PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) besteht. Laptime ist zur Überprüfung der Teilnahmeberechtigung berechtigt, die amtliche Zulassung und das Bestehen des Versicherungsschutzes zu kontrollieren; der Teilnehmer hat insofern die zum Nachweis geeigneten Dokumente mitzuführen und auf Verlangen der ATP vorzulegen.
Bei Verwendung von Rennfahrzeugen/Sportwagen gelten besondere Regelungen:
Der Kunde muss bei Anmeldung eine verbindliche Angabe der Geräuschemissionen der einzelnen Fahrzeuge machen und die für die jeweiligen Grenzwerte zulässigen Nutzungszeiten einhalten.
Fahrzeuge mit hohen Geräuschemissionen >98 dB(A) sind nur Montag bis Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr fahrberechtigt. An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sind Fahrzeuge mit Geräuschemissionen >98 dB(A) nicht zulässig. Fahrzeuge mit einer Lärmemission von >118 dB(A) sind auf dem Prüfgelände nicht zugelassen.
Bei Rennfahrzeugen mit eingebautem Überrollkäfig ist das Tragen eines Helmes zwingend erforderlich!
Die Laptime behält sich vor, die angegebenen Schallemissionen vor Ort zu überprüfen. Bei Überschreitung der Grenzwerte ist eine weitere Teilnahme nicht zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Versicherungen mit angemessenem Deckungsschutz für das Rennfahrzeug abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Veranstaltungspreise ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung/Angebots- und Leistungsbeschreibungen. Die Kosten für die Anreise, Unterbringung und Verpflegung sind in den jeweiligen Gebühren, soweit sich aus der Produktbeschreibung nicht etwas anderes ergibt, nicht enthalten. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt ohne Abzug. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Betrag sofort netto ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse und Überweisung. Bei den Überweisungen sind Name des Teilnehmers sowie die Rechnungsnummer anzugeben. Auf eine separate Bestätigung des Zahlungseingangs wird verzichtet. Nur im Falle eines Zahlungsverzugs nehmen wir individuellen Kontakt zum Kunden auf!
Mit erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein mit der Pflicht zur Verzinsung und Kostenübernahme für eine letzte Mahnung. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, soweit Laptime innerhalb der Frist über den Betrag frei verfügen kann. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
Trotz Buchungsbestätigung kann Laptime dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer bis zur Bezahlung die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining verweigern.
§ 4 Absage und Verlegung von Veranstaltungen
Laptime ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen; ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen. Die Teilnehmer werden von der Absage unverzüglich nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes informiert. Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird der bereits gezahlte Kaufpreis vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche können im Falle der Absage einer Veranstaltung nicht geltend gemacht werden. Die jeweiligen Veranstaltungsorte werden rechtzeitig vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt bzw. sind in der jeweiligen Produkt- oder Angebotsbeschreibung hinterlegt. Laptime ist berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
§ 5 Teilnahmevoraussetzung an Fahrsicherheits-/Fahrerlehrgängen
Während der gesamten veranstaltung ist den Anweisungen der Instruktoren sowie dem Organisationspersonal der Laptime GmbH und ATP GmbH im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten.
Auf dem Prüf- und Testgelände der ATP Automotive Testing Papenburg GmbH gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Des Weiteren gelten die Regularien der Sicherheitseinweisung (Download "Handout") für alle Fahrer und Beifahrer (siehe Downloadbereich). Jeder Teilnehmer muss am Veranstaltungstermin den Teilnahmevertrag/Haftungsausschluss und damit verbundene Hausordnung und persönliche Geheimhaltungsverpflichtung der ATP GmbH unterzeichnen.
Bei Verstößen gegen diese Regeln/Anweisungen kann ein Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen werden, ohne das ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung der Gebühren beseht.
Im Falle des Ausschlusses des Teilnehmers vom gebuchten Training bzw. von der Veranstaltung aus den hier genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung bzw. Laptime behält ihren Zahlungsanspruch. Ausgeschlossen ist zudem die Erstattung sonstiger Aufwendungen des Teilnehmers wie insbesondere auch Hotel- und Fahrtkosten.
Nur angemeldete Begleitpersonen dürfen als Beifahrer an den jeweiligen Kursvarianten teilnehmen.
Alle Veranstaltungen der Laptime dienen nicht der Erzielung von Hochgeschwindigkeiten, sondern ausschließlich der Verbesserung des Fahrkönnens. Die Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Ausnahme von diesen Teilnahmevoraussetzungen müssen vom Kunden und Laptime gesondert schriftlich vereinbart werden. Für die Teilnahme an Fahrveranstaltungen ist eine gute körperliche und geistige Verfassung erforderlich. Während der Dauer der gesamten Veranstaltung sind die Beauftragten von Laptime und der Werkschutz/Betreuungspersonal der ATP GmbH dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Laptime weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen des Fahrerlehrgangs äußerst diszipliniert zu verhalten und die Anordnungen sowie Hinweise des Instruktors zu befolgen hat. Die Teilnehmer dürfen sich ausschließlich in dem vom Instruktor freigegebenen Sicherheitsbereich aufhalten. Während des gesamten Fahrerlehrgangs besteht absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille)!
Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich.
Laptime kann einen Teilnehmer zudem fristlos vom fahrerischen Teil des Trainings ausschließen, wenn der Teilnehmer in einen Unfall verwickelt wird, auf Grund dessen Laptime seine weitere Teilnahme am fahrerischen Teil bis zum Ende des Fahrstrainings bzw. der Veranstaltung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der Interessen beider Vertragspartner und der Sicherheitsinteressen der restlichen Teilnehmer nicht verantworten kann.
Endet das Vertragsverhältnis durch fristlose Kündigung der Laptime, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung bzw. Laptime behält ihren Zahlungsanspruch; dies gilt nicht für die außerordentliche Kündigung ohne Veranlassung durch ein schuldhaftes, vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers. Ausgeschlossen ist zudem die Erstattung sonstiger Aufwendungen des Teilnehmers wie insbesondere auch Hotel- und Fahrtkosten.
§ 6 Haftung
Die Haftung von Laptime ist ausgeschlossen, soweit sich aus nachstehenden Vorschriften nichts Abweichendes ergibt. Laptime haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen.
Die Haftung von Laptime ist, außer im Falle des vorsätzlichen Handelns, auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Unberührt von vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von Laptime für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Laptime oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Laptime beruhen.
Der Veranstalter schließt zur Abdeckung der entstehenden Unfallrisiken für den Teilnehmer eine Unfall- bzw. Veranstaltungsversicherung mit nach folgenden Deckungszusagen ab: Tod 100.000 Euro, Invalidität 200.000 Euro, Heilkostenzuschuss 2.500 Euro. Die Unfallversicherung ist im Teilnahmepreis enthalten. Voraussetzung für den Abschluss der vorgenannten Unfallversicherung ist der Eingang einer personalisierten Anmeldung(en) bei der Laptime GmbH mindestens fünf Werktage vor angesetztem Beginn der Veranstaltung. Für Teilnehmer, die nach diesem Zeitpunkt angemeldet werden, besteht kein entsprechender Versicherungsschutz.
Bei einer Verschmutzung der Rennstrecke durch Betriebsstoffe eines Teilnehmerfahrzeugs hat der Fahrer bei eventueller Reinigung der Strecke durch die Werksfeuerwehr der ATP oder ein anderes Dienstleistungsunternehmen die Kosten in vollem Umfang zu tragen. Des Weiteren fällt, eine Service-Pauschale in Höhe von 250,00€ an.
Muss ein Teilnehmerfahrzeug durch die Werksfeuerwehr der ATP oder ein anderes Dienstleistungsunternehmen von der Strecke geborgen werden und zum Verwaltungsgebäude befördert werden, fallen Abschleppkosten in Höhe von 250,00€ an.
Im Falle eines Fahzeugbrands werden die Kosten für den Löscheinsatz und die anschleißende Bergung des Fahrzeugs mit einer Pauschale von 500,00€ berechnet. Für den Fall, dass Beschädigungen an der Fahrbahn (z.B. durch Hitze) aufgetreten sind, werden die Reparaturkosten nach tatsächlich anfallenden Kosten weiterberechnet!
§ 7 Datenschutz
Von Laptime übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung der Veranstaltungsbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmerliste dem Werkschutz der ATP GmbH zugänglich gemacht.
§ 8 Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
§ 9 Haftungsausschluss
§ 10 Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§312g BGB).
D.h. da die Laptime Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung ist damit unmittelbar nach Buchung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Leistungen.
Rücktritt des Kunden / Rücktrittsrechte & -Pflichten
Bei Rücktritt des Kunden bei Veranstaltungen ist die Laptime berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Kosten für den Teilnehmer bei Stornierung dieser Anmeldung:
Die Bestimmungen über die Rücktrittkosten gelten für alle Veranstaltungen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
§11 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Die gelieferte Ware des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
§12 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
Stand der AGB, August 2024